Kiel beschleunigt Einführung der Verpackungssteuer
Kiel – Die Stadt Kiel plant, die Einführung einer Verpackungssteuer zu beschleunigen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, dass eine solche Abgabe verfassungsgemäß ist. Die Verpackungssteuer, die bereits in Tübingen eingeführt wurde, zielt darauf ab, die Menge an Einwegverpackungen für Mitnahme-Lebensmittel zu reduzieren.
Klarheit und kommunale Handlungsfähigkeit
Oberbürgermeister Ulf Kämpfer äußerte, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts “Klarheit schaffe und die kommunale Handlungsfähigkeit stärke”. Die Stadt Kiel hofft, durch die Einführung einer Verpackungssteuer ähnlich wie in Tübingen eine effiziente Mehrweg-Rücknahme-Infrastruktur aufzubauen. Dies ist ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Dehoga Schleswig-Holstein lehnt Steuer ab
Die Gastronomiebranche zeigt jedoch Widerstand gegen die Verpackungssteuer. Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Schleswig-Holstein, betont, dass die Branche bereits mit verschiedenen Belastungen konfrontiert sei und daher eine Verpackungssteuer grundsätzlich abgelehnt werde. Die Diskussion über die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ist also noch nicht abgeschlossen.
Ausblick auf weitere Entwicklungen
Die Rechtssicherheit, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil geschaffen hat, könnte dazu führen, dass andere Städte und Gemeinden dem Beispiel von Tübingen folgen und ebenfalls eine Verpackungssteuer einführen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert sogar eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Verpackungssteuer weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen sie auf die Gastronomiebranche und den Umweltschutz haben wird.