Polizeigebühren bei Bundesliga-Spielen: Legitimer Akt der Umverteilung in Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Fußballvereine können an den Polizeikosten von Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligt werden. Eine wichtige Klarstellung: Das Gericht hat nicht entschieden, dass alle Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen müssen oder dass Breitensportveranstaltungen ebenfalls betroffen sind.
Politische Entscheidungsträger sind gefragt
Die Entscheidung über die Beteiligung an Polizeikosten liegt in der Hand der Parlamente, insbesondere der Landtage, da Polizeirecht in der Regel Landesrecht ist. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Gesetzgeber hier einen großen Spielraum hat. Interessanterweise wurde festgestellt, dass Polizeiarbeit grundsätzlich gebührenpflichtig sein kann, was zu kontroversen Diskussionen führen könnte.
Debatte über Umverteilung und Kostenbeteiligung
Die Diskussion um Polizeigebühren könnte bald auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden, wie beispielsweise die Fahndung nach flüchtigen Straftätern. Es stellt sich die Frage, ob Polizeigebühren gerecht und verhältnismäßig sind, insbesondere bei gewinnorientierten Veranstaltungen mit einer großen Anzahl von Teilnehmern und potenziellen gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Transparenz und Verantwortung
Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn gutverdienende Profivereine, die zusammen mehrere Milliarden Euro Umsatz generieren, sich an den Polizeikosten beteiligen. Trotz bereits gezahlter Steuern ist es ein Beitrag zur Sicherheit, der nicht allein auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollte. Ähnlich wie Unternehmen, die für spezielle Dienstleistungen Gebühren zahlen, ist es eine Frage der Fairness und Verantwortung.
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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent