Was steht im AfD-Gutachten?: Gegner der Verfassung – auf 1108 Seiten
Also, vor anderthalb Wochen hat die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die AfD als bundesweit gesichert rechtsextreme Bestrebung durch den Verfassungsschutz verkündet, als letzte Amtshandlung. Das 1.100 Seiten starke Gutachten des Geheimdiensts wurde viel diskutiert, aber war geheim. Doch seit Dienstagabend ist es nicht mehr: Rechtsaußen-Medien wie Cicero, Nius und Junge Freiheit haben es komplett veröffentlicht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesinnenministerium hatten das Geheimhalten damit gerechtfertigt, dass Quellen des Geheimdiensts geschützt werden müssen. Außerdem sollte eine Präzedenzwirkung für weitere Verfahren vermieden werden. Die AfD hat das Gutachten jedoch im Falle eines Rechtsstreits erhalten. Die Partei hatte bereits eine Eilklage gegen ihre Einstufung eingereicht. Nun haben die Rechtsaußen-Medien das Geheimdokument veröffentlicht.
Das Verfassungsschutzgutachten zitiert 353 AfD-Funktionäre mit verfassungsfeindlichen Äußerungen. Es handelt sich um öffentliche Äußerungen aus Reden, Online-Postings oder Interviews. Der Geheimdienst kommt zu dem Schluss, dass sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen seit der Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Jahr 2021 “zur Gewissheit verdichtet” haben. Es wird eine “extremistische Prägung der Gesamtpartei” festgestellt.
Das Verfassungsschutzgutachten wirft der AfD einen “ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff” vor. Dieser soll darauf abzielen, Deutsche mit Migrationsgeschichte “von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen” und sie einer “nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen”. Auch Muslime erhalten eine “wiederkehrende pauschale Abwertung”.
Das Gutachten enthält auch einige entlastende Aspekte. So werden antisemitische Anklänge in der AfD aufgeführt, die jedoch noch nicht prägend für die Gesamtpartei sind. Auch Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip in der Partei hätten sich verdichtet, jedoch nicht in dem Maße wie die Belege für ein ethnisches Volksverständnis.
Die AfD hat enge Kontakte zu anderen Rechtsextremen, vor allem aus der Neuen Rechten. Es gibt Kooperationen mit dem Compact-Magazin und dem rechtsextremen Netzwerk “Ein Prozent”. Auch strukturelle Verbindungen zu den Identitären werden aufgezeigt.
Der Verfassungsschutz berücksichtigt auch das Agieren der AfD im jüngsten Bundestagswahlkampf und sieht seine Einschätzungen dort bestätigt. Es wird festgestellt, dass die AfD Zugewanderte als “bedrohliches Kollektiv” markiert und eine “millionenfache Remigration” gefordert hat.
Na ja, das ist wohl alles, was im AfD-Gutachten steht. Mal sehen, ob das wirklich so wichtig ist.