CDU-Pläne zur Abschaffung des Verbandsklagerechts in Deutschland
In Deutschland steht das Verbandsklagerecht aktuell zur Debatte, da die CDU Pläne verfolgt, Umweltverbänden das Recht zu entziehen, für die Natur vor Gericht einzutreten. Diese Maßnahme könnte eine der bedeutendsten Errungenschaften unserer Justiz abschaffen und hat bereits zu Protesten verschiedener Klimagruppen und Umweltverbänden geführt.
Die Grundlage des deutschen Rechtssystems ist der Individualrechtsschutz, der besagt, dass nur Personen, deren eigenen Rechte verletzt wurden, klagebefugt sind. Dies bedeutet, dass beispielsweise Frau Ferdinand sich nicht gegen den Bau einer Autobahn einsetzen kann, wenn dies die Fällung von Jahrhunderte alten Bäumen mit sich bringt. Jedoch kann sie vor Gericht ziehen, wenn ihr Grundstück von dem Bau betroffen ist, da ihr individuelles Eigentumsrecht verletzt sein könnte.
Der Gedanke des Verbandsklagerechts, der bereits 1973 von dem Juristen Christopher D. Stone in den USA aufgeworfen wurde, beruht darauf, dass die Natur, die Umwelt oder das Klima nicht selbst vor Gericht sprechen können, sondern dass Menschen oder Gruppen in ihrem Namen handeln müssen. Dieses Recht wurde in Deutschland schrittweise erkämpft und ermöglicht es anerkannten Vereinigungen, die sich dem Schutz der Natur verschrieben haben, Klage zu erheben, auch wenn ihre eigenen Rechte nicht direkt betroffen sind.
Die CDU plant jedoch, dieses Verbandsklagerecht zu beschränken, insbesondere im Bereich von Infrastrukturmaßnahmen. Ihr Wahlprogramm sieht vor, sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung dieses Rechts einzusetzen. Obwohl der Europäische Gerichtshof bereits 2011 klare Rechtsprechung zu diesem Thema getroffen hat, bleibt der Vorstoß der CDU nicht ohne Kontroversen.
Beispiele für erfolgreiche Verbandsklagen gibt es viele, darunter der Fall des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der gegen den Bau eines Kohlekraftwerks in Lünen vorging. Das Oberverwaltungsgericht Münster ersuchte damals den Europäischen Gerichtshof, um zu klären, ob Umweltverbände in solchen Fällen klageberechtigt sind. Der Europäische Gerichtshof bestätigte das Recht von Umweltverbänden auf Zugang zu Gerichtsverfahren, um Umweltschutzbelange durchzusetzen.
Ein weiteres Beispiel ist der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen, der erfolgreich gegen den Bau einer Bauschuttdeponie in Driftsethe vorging. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen stoppte die Bauarbeiten vorerst, um Umweltschutzgesetze und Klimaschutzziele zu berücksichtigen. Solche Fälle zeigen, wie das Verbandsklagerecht dazu beiträgt, Umweltschutzbelange vor Gericht durchzusetzen.
Die Abschaffung des Verbandsklagerechts könnte nicht nur den Umweltschutz gefährden, sondern auch demokratische Instrumente der Kontrolle und Teilhabe einschränken. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um dieses wichtige Thema in Deutschland weitergehen wird.