Initiative gegen das Gendern verklagt Hamburger Senat

Die Hamburger Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ kämpft weiter. Nach dem gescheiterten Volksbegehren im Sommer reichen die Initiatoren nun Klage gegen den Senat ein. Sie werfen der Regierung vor, die Hürden für Bürger, die sich für ein Volksbegehren aussprechen wollen, unangemessen hoch zu setzen. Der Fall liegt nun beim Hamburgischen Verfassungsgericht.

Die Klage beruft sich auf Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung, der klar festlegt, dass der Senat die Durchführung eines Volksbegehrens zu gewährleisten hat. Laut den Initiatoren habe der Senat jedoch versäumt, die Bürger angemessen über das Begehren zu informieren und die Unterschriftensammlung zu erleichtern. Dies führte dazu, dass das Volksbegehren im vergangenen Jahr trotz 55.096 gesammelter Unterschriften scheiterte. Nur 3.323 davon wurden während der vom Senat organisierten Sammlung gesammelt.

Expertise im Rechtsbereich

Jens Jeep, Vertrauensperson der Initiative und promovierter Jurist, betont die Rolle des Senats bei der Durchführung von Volksbegehren. Er erklärt: „Der Senat soll herausfinden, ob wenigstens fünf Prozent der Hamburger Wähler einen Volksentscheid zum Anliegen der Volksinitiative wünschen. Die Realität sieht jedoch anders aus.“ Die Initiative kritisiert, dass die Informationen über das Volksbegehren nur im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht wurden, was die Bürger nicht erreichte.

Die Bilder in der Klageschrift zeigen die Herausforderungen, denen sich Interessierte bei der Unterschriftensammlung gegenübersahen. Eng beschriebene Zettel wiesen auf die Standorte der Unterschriftenlisten hin, die jedoch nicht leicht zugänglich waren. Die Initiatoren fordern daher eine stärkere Beteiligung des Senats, um die Teilnahme an Volksbegehren zu erleichtern.

Veränderungen im System

Die Klage ist Teil eines breiteren Trends, bei dem Bürgerinitiativen mit unterschiedlichem Erfolg Volksbegehren in Hamburg durchführen. Während einige Initiativen die erforderlichen Stimmen sammeln konnten, scheiterten andere aufgrund von Bürokratie und unzureichender Unterstützung. Die Initiative gegen Gendersprache ist entschlossen, Veränderungen im System herbeizuführen, um sicherzustellen, dass Bürgerbeteiligung nicht von Geld und Macht abhängt.

Anja Oelkers von der Volksinitiative betont: „Es kann nicht im Sinne der Verfassung sein, dass nur Geld und Macht darüber entscheiden, ob ein Volksbegehren Erfolg hat.“ Die Klage zielt darauf ab, den Senat zu einer aktiveren Rolle bei der Durchführung von Volksbegehren zu bewegen. Dies könnte beispielsweise schriftliche Benachrichtigungen an alle Wahlberechtigten und die Einführung von Online-Stimmabgaben umfassen.

Ausblick und Hoffnung

Trotz der Herausforderungen bleibt die Initiative optimistisch und hofft, dass das Verfassungsgericht ihre Klage unterstützt. Sie argumentiert, dass die gesammelten 56.000 Stimmen deutlich zeigen, dass das Volksbegehren ausreichend Unterstützung erhalten hätte, wenn der Senat seiner Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen wäre. Die Initiative fordert eine gerechtere und transparentere Durchführung von Volksbegehren, um die demokratische Teilhabe der Bürger zu stärken.

Die Volksinitiative hat bereits in der Vergangenheit vor dem Verfassungsgericht interveniert und wird weiterhin für eine gerechtere Bürgerbeteiligung kämpfen. Die Hamburger Politik steht vor einer entscheidenden Phase, in der die Rolle der Bürger bei der Gestaltung der Stadtgesellschaft im Mittelpunkt steht. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht auf die Klage reagieren wird und welche Veränderungen in der Zukunft bevorstehen.