Die Bundesanwaltschaft hat einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah und eine vermutete Komplizin wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst angeklagt. Der Mann, der Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament weitergegeben haben soll, wurde festgenommen. Er spionierte auch chinesische Oppositionelle in Deutschland aus und sammelte Informationen über führende AfD-Politiker.

Der deutsche Staatsbürger Jian G. ist seit 2002 Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, mehr als 500 Dokumente beschafft zu haben, darunter einige, die als besonders sensibel eingestuft wurden. Er spionierte auch chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland aus, indem er in sozialen Medien als Kritiker der chinesischen Regierung auftrat.

Nach der Festnahme von G. durchsuchte die Bundesanwaltschaft die Büros von G. und Krah im Europäischen Parlament in Brüssel. Die Durchsuchung wurde als Maßnahme bei Zeugen bezeichnet. Die EU-Parlament stimmte der Durchsuchung zu.

Eine Chinesin, die am Flughafen Leipzig/Halle arbeitete, wurde ebenfalls festgenommen. Sie soll Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere weitergegeben haben, insbesondere über den Transport von Rüstungsgütern und Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen. Beide sitzen in Untersuchungshaft und warten auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden.

Maximilian Krah sagte nach den Festnahmen, dass sein Mitarbeiter nur Kontakte zu offiziellen chinesischen Stellen in der Botschaft hatte. Er betonte, dass es keinen Zusammenhang mit seiner eigenen Tätigkeit gab. Die Bundesanwaltschaft nahm auch drei weitere mutmaßliche Spione für China fest, die Informationen über Militärtechnik beschafft hatten.

Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann warnte vor weiteren Spionagefällen und das Kabinett beschloss strengere Sicherheitsüberprüfungen. Die Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde vor der Bundestagswahl nicht mehr beraten. Es wurde vorgeschlagen, auch Internetrecherchen in sozialen Netzwerken durchzuführen.

Es wurde bekannt, dass der Ex-Mitarbeiter von Krah versucht hatte, für den Bundesnachrichtendienst zu arbeiten, was jedoch abgelehnt wurde. Später versuchte er es auch beim sächsischen Verfassungsschutz, wurde aber auch dort abgelehnt, da er als unzuverlässig galt.