Karlsruhe weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Bundestagswahl ab
Nach der Bundestagswahl hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, die eine Neuauszählung der Wahl erreichen wollten. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wurde mit der begrenzten Möglichkeit rechtlichen Schutzes vor dem endgültigen Wahlergebnis begründet.
Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass das übliche Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag ausreichend sei und keine unzumutbaren Nachteile damit verbunden seien. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurden als unzulässig erklärt. Die abgelehnten Anträge beinhalteten unter anderem die Forderung, das amtliche Endergebnis erst nach einer vollständigen Neuauszählung der Wählerstimmen festzustellen.
Das BSW war nach dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl im Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Laut Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen, um diese Hürde zu überschreiten.
Der Kampf um eine Nachzählung
Sahra Wagenknecht und das BSW strebten an, die Feststellung des Endergebnisses zu verschieben und eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Neben Wagenknecht waren die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler des BSW an der Klage beteiligt. Die Partei verwies auf Ergebnisse von Nachzählungen an verschiedenen Orten, die zeigten, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig gewertet worden waren. Nach Einzelprüfungen waren bereits einige Tausend Stimmen der Partei zugesprochen worden, jedoch fehlten noch etwa 9.500 Stimmen für den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde.
Hoffnung trotz Ablehnung
Sahra Wagenknecht äußerte die Ansicht, dass es eine realistische Chance gebe, dass das BSW tatsächlich fünf Prozent der Wählerstimmen erreicht habe. Dies könne nur durch eine bundesweite Nachzählung geklärt werden. Obwohl sie zugab, dass die Partei eigentlich kein Recht habe, zu klagen, wollte sie den regulären Weg einschlagen und nach der Feststellung des Endergebnisses beim Bundestag Einspruch erheben, falls die derzeitige Klage nicht erfolgreich sei.
Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei wäre der Einzug in den Bundestag von großer politischer Bedeutung. Sollte sie doch noch einen Weg ins Parlament finden, würde dies zu einer Neuaufteilung der Mandate führen. Eine Zweier-Koalition von Union und SPD könnte ihre Mehrheit verlieren.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Auseinandersetzung um die Neuauszählung der Bundestagswahl. Die Bemühungen von Sahra Wagenknecht und dem BSW, eine faire und genaue Wahl zu gewährleisten, eröffnen Einblicke in die Komplexität und Bedeutung des demokratischen Prozesses in Deutschland. Die politische Landschaft ist im Wandel, und die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Wahl wirft weiterhin Schatten auf das Ergebnis.