Ein junger Mann stirbt gewaltsam nach einer Abifeier in Bad Oeynhausen. Im Prozess gegen einen heute 19-Jährigen fordert die Anklage eine Jugendstrafe von neun Jahren. Während der Plädoyers im Totschlagprozess wird nun eine Entscheidung erwartet. Es wird behauptet, dass der Angeklagte den 20-Jährigen im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen so schwer verletzt hat, dass er zwei Tage später an schweren Hirnschäden gestorben ist. Die Eltern des Opfers sind Nebenkläger und stimmen weitgehend mit der Forderung der Staatsanwaltschaft überein. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und am Freitag soll das Urteil verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Jugendstrafe von neun Jahren für den Angeklagten wegen Raubes mit Todesfolge und versuchtem Mord. Die Verteidigung hingegen plädiert auf eine Verwarnung für den heute 19-Jährigen und argumentiert, dass er bereits wegen Körperverletzung in U-Haft sitzt. Der Vorfall soll durch einen grundlosen Streit zwischen zwei Gruppen ausgelöst worden sein, bei dem Angreifer und Opfer sich nicht kannten. Nach der Tat entbrannte eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern, da der Angeklagte aus Syrien stammt.
Das Verfahren gegen zwei weitere junge Männer wurde eingestellt, einer davon gegen eine Geldauflage. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht das Urteil fällt und ob die geforderte Strafe von neun Jahren tatsächlich verhängt wird. Die Hintergründe der Tat und die Motive des Angeklagten sind weiterhin unklar, aber die Beweise deuten darauf hin, dass er für den Tod des Opfers verantwortlich ist. Es bleibt zu hoffen, dass Gerechtigkeit in diesem tragischen Fall geschieht.