Enthüllung des Skandals: Ein Entschluss im Fokus
Die Restitution von NS-Raubkunst in strittigen Fällen wird neu geregelt. Jetzt werden nur Objekte zurückgegeben, die in öffentlichem Besitz sind. Dies führt zu einer großen Ungerechtigkeit für die Nachkommen der Opfer, die immer noch auf die Rückerstattung ihres Eigentums warten müssen, obwohl die Diebe längst tot sind.
Schiedsgericht für Kunstwerke in öffentlichem Besitz mit Geburtsfehlern
Das neu einzurichtende Schiedsgericht für Kunstwerke in Besitz öffentlicher Einrichtungen hat bereits Geburtsfehler. Es scheint fraglich, ob die Nachfahren gegen den Willen der jetzigen Eigentümer eine Prüfung der Besitzansprüche durchsetzen können. Das Fehlen der Zustimmung der kommunalen Museen zu dieser Regelung wirft die Frage auf, ob auch AfD-Bürgermeister in Zukunft davon profitieren können.
Ungereimtheiten im Kleingedruckten
In den Regeln des Schiedsgerichts verbergen sich weitere Ungereimtheiten. Wenn ein im Exil vertriebener Jude aus Existenznot ein Kunstwerk verkauft hat, wird ein Fall von NS-Raubkunst nicht vermutet. Dies führt zu der absurden Situation, dass er und seine Nachkommen leer ausgehen sollen, obwohl es sich um geraubtes Eigentum handelt.
Ein fauler Kompromiss zwischen Bund und Ländern
Die Neuregelung zur Restitution ist ein fragwürdiger Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Es entsteht der Eindruck, dass einige Länder sich durchgesetzt haben und nun einer Überprüfung auf NS-Raubkunst zustimmen können, obwohl sie es zuvor strikt abgelehnt haben. Dies wirft die Frage auf, ob das neue Gremium weniger zugunsten der Opfer urteilen wird und somit das Gegenteil dessen erreicht wird, was notwendig ist.
Klaus Hillenbrand, Jahrgang 1957, taz-Autor und Buchautor, thematisiert in seinen Texten Zeitgeschichte und den Nahen Osten. Seine Expertise in der NS-Geschichte und Judenverfolgung bringt wichtige Perspektiven in die Diskussion. Sein Engagement für kritischen Journalismus und das Aufzeigen von Ungerechtigkeiten macht ihn zu einer wichtigen Stimme in der Medienlandschaft.