Mordprozess in Berlin: Angeklagter kündigt Aussage an

Femizid in Berlin: Ex-Frau erstochen – Angeklagter vor Gericht

Berlin, Deutschland – Fünf Monate nach dem tragischen Tod einer vierfachen Mutter steht ihr Ex-Mann vor Gericht, und die Staatsanwaltschaft vermutet ein Femizid. Die 36-jährige Frau hatte sich von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt und unternahm alle möglichen Schritte, um sich vor ihm zu schützen. Trotzdem wurde sie vor einer Schutzwohnung tödlich angegriffen.

Der 50-jährige Angeklagte wird beschuldigt, die Mutter von vier Kindern aus “massiver Eifersucht” und einem “übersteigerten Besitzdenken” heraus attackiert zu haben. Das Verbrechen ereignete sich vor einem Haus in Berlin-Zehlendorf, wo die Frau in einer geschützten Unterkunft lebte.

Zu Beginn des Prozesses kündigte der Verteidiger an, dass der Angeklagte sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den Anschuldigungen äußern werde und es keine Diskussion darüber geben werde, ob er die Tat begangen habe oder nicht. Er äußerte jedoch, dass die Mordmerkmale in Frage gestellt würden.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Frau sich im Jahr 2020 von ihrem libanesischen Ehemann trennte und zwei Jahre später die Scheidung einreichte. Der Angeklagte fühlte sich “tief beleidigt und in seiner Ehre verletzt” und belästigte die Frau immer wieder, bis er sie schließlich am 28. August 2024 angriff.

Nachdem die Frau geschlagen und getreten worden war, gelang es ihr zunächst, aufzustehen und wegzulaufen. Ihr Ex-Mann holte sie jedoch ein und attackierte sie erneut. Dabei stach er laut Anklage dreimal mit einem Messer in ihre Brust, wobei ein Stich ihr Herz traf.

Die Kinder der Getöteten, ihre Eltern und Geschwister treten im Prozess als Nebenkläger auf. Die Staatsanwaltschaft betrachtet den Fall als Femizid, da die Frau aufgrund ihres Geschlechts getötet wurde. Es gab mehrere Fälle häuslicher Gewalt während der Ehe, weshalb die Frau nach der Trennung gerichtlich einen Gewaltschutz und ein Annäherungsverbot erwirkt hatte. Sie wurde in einer geschützten Wohnung untergebracht.

Der Verteidiger behauptet jedoch, dass die Frau nicht aufgrund ihres Geschlechts angegriffen wurde und der Begriff Femizid in diesem Fall nicht zutrifft. Der Prozess gegen den inhaftierten Angeklagten ist bis zum 26. Februar mit sieben weiteren Verhandlungstagen terminiert.