Mieterschutzverordnung in Düsseldorf erweitert: Aktuelle Nachrichten
Zum 1. März 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft, die vom Landeskabinett am Dienstag (28.1.) beschlossen wurde. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Mieterschutz in 57 Kommunen zu stärken, die von einem angespannten Wohnungsmarkt betroffen sind.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, betont die Dringlichkeit eines umfassenden und effektiven Mieterschutzes. Sie erklärt: „Die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form ist nicht ausreichend. Um Mieterinnen und Mieter vor Mietwucher zu schützen, sind bundesweite Maßnahmen erforderlich. Eine Option ist die Überarbeitung der Mietwucher-Vorschriften im Wirtschaftsstrafgesetzbuch.“ Die neue Mieterschutzverordnung hat eine Gültigkeit bis zum 28. Februar 2030.
Neue Regelungen für Düsseldorf und 56 weitere Kommunen
Ab dem 1. März 2025 gelten für Düsseldorf und 56 weitere Städte und Kommunen folgende Bestimmungen:
– Die Miete in bestehenden Mietverträgen darf innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent, anstatt der regulären 20 Prozent, erhöht werden.
– Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf die Miethöhe lediglich 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
– Mieterinnen und Mieter dürfen erst nach acht Jahren, im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren, nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
– Für Fälle, in denen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und vor dem 1. März 2025 verkauft werden, bleiben die Bestimmungen der Mieterschutzverordnung vom 9. Juni 2020 gültig, ohne dass die Kündigungssperrfrist von fünf auf acht Jahre verlängert wird.
Mieterverein fordert mehr Unterstützung für Mieterinnen und Mieter
Der Mieterverein Düsseldorf appelliert an die Stadtverwaltung, den Wohnungsmarkt zu überwachen und Mieterinnen und Mieter aktiv bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus der Mieterschutzverordnung zu unterstützen. Trotz der neuen Regelungen in Nordrhein-Westfalen fehlt es an einer effektiven Kontrolle seitens des Landes, der Kommunen oder unabhängiger Stellen. Mieterinnen und Mieter sind oft auf sich allein gestellt und können lediglich Beratung und Unterstützung beim Mieterverein oder anderen Fachleuten suchen, wenn Vermieter die Verordnung missachten.
Eine Analyse des Mietervereins aus dem Jahr 2022 zeigt, dass jede vierte Mietwohnung in Düsseldorf überhöht ist. Viele Mieterinnen und Mieter trauen sich jedoch nicht, mit den Vermietern über zu hohe Mieten zu diskutieren, aus Angst ihre Chancen auf die Wohnung zu gefährden.
Die Stadt Düsseldorf betrachtet Mietverhältnisse als Privatsache und hat bisher wenig eingegriffen. Die Situation in Golzheim hat jedoch zu einem Umdenken geführt, und es sollen nun Anlaufstellen bei der Stadt eingerichtet werden, um gravierende Verstöße von Vermietern zu melden.
Obwohl die Stadtverwaltung nicht aktiv gegen überhöhte Mieten vorgeht, können Vermieter Konsequenzen drohen. Liegt die Miete 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, während Mietwucher bei 50 Prozent über dem Mietenspiegel strafrechtlich verfolgt wird.
„Die Stadt Düsseldorf sollte Anbieter von zu teuren Wohnungen schriftlich ermahnen und auf die Einhaltung der Mietgrenzen drängen. Dies wäre eine flächendeckende Maßnahme im Interesse der gesamten Bürgerschaft. Ein solches Vorgehen wird bereits von der Stadt Freiburg praktiziert“, erklärt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins.
Insgesamt ist die Erweiterung der Mieterschutzverordnung ein wichtiger Schritt, um Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf und anderen Kommunen vor überhöhten Mieten und unfairen Kündigungen zu schützen. Es bleibt jedoch entscheidend, dass die Stadtverwaltung und andere relevante Akteure aktiv werden, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen und Verstöße konsequent zu ahnden.