Gericht weist Birkenstock-Klage gegen Nachahmer ab: Keine Verletzung von Kunstschutz
In einer aktuellen Entscheidung wies der Bundesgerichtshof eine Klage gegen Nachahmer von Birkenstock-Sandalen ab, da diese nicht als Kunstwerke gelten und somit keinen Urheberrechtsschutz genießen. Das Urteil wurde in Karlsruhe verkündet und sorgte für eine Debatte über den rechtlichen Schutz von Design und Kunst in der Schuhindustrie.
Die Birkenstock-Sandalen sind weltweit bekannt für ihr ikonisches Design und ihren hohen Tragekomfort. Doch die Frage, ob sie als Kunstwerke angesehen werden können, wurde nun vor Gericht geklärt. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch erklärte, dass die Konkurrenzprodukte nicht vom Markt genommen werden müssten, da sie keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst seien.
Die Hintergrundgeschichte dieses Rechtsstreits liegt in den unterschiedlichen Schutzfristen für Design und Kunst. Während Urheberschutz bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt, endet der Designschutz nach 25 Jahren. Da der Schuhmacher Karl Birkenstock noch lebt und seine ersten Modelle in den 70er Jahren schuf, hätte der Schutz vor Nachahmern nur durch die Einstufung der Sandalen als Werke der angewandten Kunst erreicht werden können.
Ein zentraler Punkt in diesem Gerichtsverfahren war der Unterschied zwischen Design und Kunst. Design ergibt sich aus Form, Material und Erscheinungsbild und erfüllt eine Gebrauchsfunktion, während Werke der angewandten Kunst eine individuelle künstlerische Kreativität aufweisen müssen, die über die Funktionalität hinausgeht.
Birkenstock-Anwalt Konstantin Wegner betonte nach dem Richterspruch die Bedeutung des „ikonischen Designs“ der Sandalen und kündigte weitere Verfahren an, in denen zusätzliche Argumente vorgebracht werden sollen. Die Vorinstanzen waren sich uneinig, ob die Schuhmodelle als Werke der angewandten Kunst anzusehen seien. Während das Landgericht Köln zunächst zugunsten von Birkenstock entschied, wurde diese Entscheidung später vom Oberlandesgericht Köln revidiert.
Die Geschichte der Firma Birkenstock reicht bis ins Jahr 1774 zurück, als Johann Adam Birkenstock die ersten orthopädischen Fußbetten entwickelte. Im Laufe der Zeit wurde das Unternehmen für seine anatomisch geformten Fußbettungen bekannt und erweiterte sein Sortiment um verschiedene Sandalenmodelle. Besonders in den 1960er Jahren wurden die Sandalen zu einem Symbol für die Hippie-Bewegung und einen alternativen Lebensstil.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern auch die Diskussion über den Schutz von Design und Kunst in der Modeindustrie. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf geistiges Eigentum auswirken wird. In einer sich ständig wandelnden Modebranche ist es entscheidend, klar zwischen Design und Kunst zu unterscheiden, um die Rechte von Kreativen und Schöpfern angemessen zu schützen.