Flughafen München Streik: Aktuelle Reiseinformationen
Flugbetrieb wird fast eingestellt
Flugreisende brauchen mal wieder starke Nerven. Der Flughafen München wird den Betrieb größtenteils einstellen, nachdem die Gewerkschaft Verdi zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen hat. Dies folgt auf Warnstreiks an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn und betrifft nun auch den Münchner Flughafen sowie den Hamburger Airport. Was müssen Reisende jetzt wissen?
### Wann beginnt der Flughafen-Streik in München?
Der zweitägige Warnstreik am Münchner Flughafen startete am Donnerstag, 27. Februar, um 0 Uhr und dauert 48 Stunden bis Freitag, 28. Februar, um 24 Uhr. Verdi hat frühzeitig auf die Aktion hingewiesen, um Fluggästen die Chance zu geben, sich auf die Beeinträchtigungen einzustellen.
### Welche Flüge fallen wegen der Streiks aus?
Über 80 Prozent der geplanten Flüge werden am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden können, erklärte der Airport München. Rund 1300 Verbindungen von insgesamt 1600 sind betroffen. Zusätzliche Annullierungen sind nicht ausgeschlossen. Vor zwei Jahren musste der Flughafen den Betrieb komplett einstellen. Passagiere sollten sich direkt an ihre Fluggesellschaft wenden und vor Anreise den aktuellen Flugstatus überprüfen.
Die Lufthansa Gruppe bietet kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen für Flüge von oder nach München an. Ziel ist es, nach Streikende schnell zu einem stabilen Flugplan zurückzukehren. Der Streik hat auch Auswirkungen auf den Flughafen Hannover, mit möglichen Verspätungen und Streichungen auf Flügen von und nach München.
### Was passiert, wenn mein Flug durch den Streik ausfällt?
Bei Streiks an den Sicherheitskontrollen und des Bodenpersonals ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Flugreisende haben. Bei Flügen innerhalb oder in die EU gelten umfangreiche Regelungen. Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder bei Ausfällen haben Reisende Anspruch auf Alternativbeförderung oder kostenlose Stornierung. Verpflegung und Unterkunft müssen bereitgestellt werden, wenn nötig.
Entschädigungsansprüche bei Streiks von kommunalem Bodenpersonal sind meist nicht gegeben, aber Airlines müssen sich um Verpflegung und Unterbringung kümmern. Flugreisende haben das Recht auf Ersatztransport oder Rückerstattung des Tickets. In Ausnahmefällen kann es auch Entschädigungsansprüche geben, wenn Flüge aufgrund von Streikfolgen gestrichen werden.
Umfassende Informationen zu den Rechten von Flugreisenden im Falle eines Streiks und zu alternativen Reisemöglichkeiten finden sich auf reisereporter.de.
Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter, die aktuellsten Reiseangebote auf unserer Deal-Seite.