Alles über die Bundestagswahl 2025 in Düsseldorf

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, werden die 410.466 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf dazu aufgerufen, den 21. Deutschen Bundestag zu wählen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen startet am 12. Januar und endet spätestens am ersten Februarwochenende. In den beiden Düsseldorfer Wahlkreisen 105 Düsseldorf I und 106 Düsseldorf II wird jeweils ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin für den Bundestag gewählt.

Hier kann in Düsseldorf gewählt werden

Am Wahltag stehen in der Landeshauptstadt 305 Wahlräume zur Verfügung, davon befinden sich 289 in städtischen Schulen und 16 in anderen Gebäuden. Das Amt für Statistik und Wahlen legt besonderen Wert auf barrierefreien Zugang zu den Wahlräumen, insbesondere für Menschen im Rollstuhl. Bereits 242 der 305 Wahlräume sind rollstuhlgerecht. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, ob ein Wahlraum rollstuhlgerecht ist. Zudem wird bald ein Wahlraumfinder auf der Webseite wahlen.duesseldorf.de verfügbar sein, der alternative rollstuhlgerechte Wahlräume in der Nähe vorschlägt.

Kurzes Zeitfenster bei Briefwahl

Der Druck der Stimmzettel erfolgt in der ersten Februarwoche, da gesetzliche Fristen für das Aufstellungsverfahren verkürzt wurden. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst danach beginnen. Damit die Briefwahlstimmen rechtzeitig ankommen, sollte der rote Wahlbriefumschlag spätestens bis Mittwoch, den 19. Februar, an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden. Briefwahlbriefe, die nach dieser Frist eintreffen, werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird, wird empfohlen, die Briefwahl persönlich im Amt für Statistik und Wahlen vorzunehmen oder am Wahltag im Wahllokal abzustimmen.

So kann die Briefwahl beantragt werden

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen: online, über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, schriftlich per Post oder E-Mail oder durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich. Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Amt für Statistik und Wahlen beantragen und abholen. Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr. Am Samstag, den 22. Februar, ist das Amt zwischen 8 und 12 Uhr ausschließlich für die Ersatzausstellung nicht erhaltener oder verlorengegangener Briefwahlunterlagen geöffnet.

Wahlhelfer in Düsseldorf gesucht

Für die Durchführung der Wahl am 23. Februar werden rund 4300 ehrenamtliche Wahlhelfende benötigt. Besonders im Briefwahlzentrum, das in der Messehalle 6 eingerichtet wird, sind noch viele Helferinnen und Helfer erforderlich. Wer sich für diese wichtige Aufgabe in der Demokratie engagieren möchte, kann sich online oder telefonisch anmelden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bedankt sich für das Engagement der Wahlhelfenden mit einer Aufwandsentschädigung, dem sogenannten Erfrischungsgeld, das je nach Funktion zwischen 60 und 120 Euro beträgt.