Bezahlkarte für Geflüchtete wird in Düsseldorf nicht eingeführt
In einer kontroversen Entscheidung hat der Rat der Stadt Düsseldorf gegen die Einführung der sogenannten „Opt-Out-Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete“ gestimmt. Auf Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und Die PARTEI-Klima-Fraktion wird die Verwaltung diese Regelung in Anspruch nehmen. Die Abstimmung fand am Donnerstag, den 6. Februar statt, bei der 44 Ja-Stimmen gegenüber 37 Nein-Stimmen der Parteien CDU, FDP und AfD die Mehrheit bildeten und somit die Einführung der Bezahlkarte in Düsseldorf abgelehnt wurde.
Ende 2023 haben der Bundestag und der Landtag die Einführung einer Bezahlkarte für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Im Dezember 2024 regelten der Landtag und das Landeskabinett in einer Verordnung die Umsetzung für Nordrhein-Westfalen. Dabei wurde eine Opt-Out-Regelung festgelegt, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, die Bezahlkarte nicht einzuführen.
Während der Ratssitzung wurde das Thema intensiv diskutiert. Die Parteien CDU, FDP und AfD befürworteten die bundeseinheitliche Lösung und drängten auf die Einführung. Die AfD argumentierte, dass die Bezahlkarte Missbrauch verhindern könne, während die CDU die Karte als sozial, solidarisch und verantwortungsvoll bezeichnete.
Die Antragssteller hingegen wiesen auf die potenzielle Diskriminierung und Stigmatisierung hin, die mit der Bezahlkarte verbunden sein könnte. Sie kritisierten die angeblichen Vorteile und Auswirkungen auf das zukünftige Fluchtverhalten als nicht nachvollziehbar. Zudem argumentierten sie, dass die Einführung der Karte in Düsseldorf weder für die Geflüchteten noch für die Stadtverwaltung eine Verbesserung darstellen würde, da nur eine geringe Anzahl von Geflüchteten ihre Leistungen in bar erhielten. Die meisten Bezüge wurden bereits auf eigene Basiskonten überwiesen, wodurch die Geflüchteten frei über ihr Geld verfügen und es in Geschäften oder online nutzen konnten. Darüber hinaus müssten sie bei der Verlängerung ihrer Bezüge ihre Kontoauszüge vorlegen, was eine Kontrolle über möglichen Missbrauch ermöglichte.
Durch den Mehrheitsbeschluss des Rats wird die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt Düsseldorf abgelehnt. Die Verwaltung wird nun beauftragt, die notwendigen Schritte im Rahmen der Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen vorzunehmen.