Schadensersatzstreit: Familie fordert 2,7 Millionen Euro von Heikendorf
Ein teurer Rechtsstreit droht der Gemeinde Heikendorf, da eine Familie Schadensersatz in Höhe von 2,7 Millionen Euro fordert, einschließlich Mahngebühren. Die Forderung basiert auf einem einzigartigen Mahnbescheid, der der Gemeinde zugestellt wurde. Doch was steckt hinter diesem Anspruch, und welche Hintergründe haben zu dieser Auseinandersetzung geführt?
Die Geschichte beginnt mit drei Terrassenhäusern am Rande des Heikendorfer Stinnesparks, die von einer Eigentümergemeinschaft bewohnt werden. Diese Gemeinschaft plante den Bau eines vierten Hauses, das nachhaltig und seniorengerecht sein sollte. Die ersten Planungen für dieses Projekt datieren mehr als ein Jahrzehnt zurück, als der Initiator des Vorhabens unerwartet verstarb. Infolgedessen musste seine Familie entscheiden, wie sie mit seinem Erbe umgehen sollte.
Nach mehreren Verlängerungen der Baugenehmigung entschied sich die Familie, das Projekt fortzusetzen. Das geplante Terrassenhaus sollte eine barrierefreie Alternative bieten, insbesondere für die körperlich eingeschränkte Mutter, die in einem der bestehenden Häuser lebt. Doch die Stellplatzsatzung der Gemeinde Heikendorf stellte eine Hürde dar, da sie für Wohnungen ab 50 Quadratmetern zwei Stellplätze verlangt. Dies führte zu einem Planänderung mit größeren Wohneinheiten auf drei Etagen und einer Tiefgarage – eine Entscheidung, die auf Widerstand von Anwohnern stieß.
Im Juni 2021 verweigerte die Gemeinde erstmals ihr Einvernehmen für das Bauprojekt, obwohl der Kreis Plön an der Genehmigung festhielt. Dies führte zu einer Ablehnung und einer Klage seitens der Gemeinde, die jedoch später zurückgezogen wurde. Als Folge leitete die Familie Buhl Schadensersatzansprüche in Höhe von 2,7 Millionen Euro ein, einschließlich Baukostensteigerungen, Rechtsberatungskosten und dem Verlust einer KfW-Förderung.
Heikendorfs Bürgermeister, Tade Peetz (CDU), äußerte sich skeptisch hinsichtlich des Ausgangs eines möglichen gerichtlichen Verfahrens zugunsten der Familie Buhl. Dennoch besteht die Möglichkeit, das Bauprojekt trotz juristischer Auseinandersetzungen umzusetzen, da die Baurechte nach Angaben des Kreises Plön noch nutzbar sind, wenn auch auf eigenes Risiko.
Trotz der drohenden juristischen Auseinandersetzungen und des finanziellen Risikos ist die Familie Buhl entschlossen, ihr Architektenentwurf umzusetzen und das Terrassenhaus zu bauen, sobald dies möglich ist. Derzeit liegt eine Nachbarschaftsklage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht vor, was den Ausgang dieses komplexen Schadensersatzstreits bestimmen wird.