Gericht verhängt Haftstrafen für Angeklagte im Schumacher-Erpressungsfall

Am Wuppertaler Amtsgericht wurde das Urteil im Fall der versuchten Erpressung der Familie des ehemaligen Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher verkündet. Trotz der Verhängung von Freiheitsstrafen für alle drei Angeklagten planen die Anwälte der Familie, in Berufung zu gehen.

Yilmaz T., der Hauptangeklagte, stand vor Gericht und äußerte seine tiefen Reue über seine Taten. Mit trauriger Miene gestand der 53-Jährige ein, dass er sich für sein Verhalten schäme. Die Vorsitzende Richterin Birgit Neubert verurteilte ihn daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren für versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall. Sein Sohn Daniel L. erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe, während Markus F. für zwei Jahre ins Gefängnis musste. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Trotz des Schuldeingeständnisses von Markus F. und Daniel L. entschied das Gericht, dass das Strafmaß über den Forderungen der Staatsanwaltschaft lag. Es wurde festgestellt, dass Markus F. während seiner Zeit als Sicherheitsmitarbeiter Zugang zu sensiblen Informationen und privaten Fotos der Schumacher-Familie hatte. Nachdem er entlassen wurde, gab er diese Daten an Yilmaz T. weiter. Dieser versuchte zunächst, die Fotos zu verkaufen, entschied sich dann jedoch für die Erpressung der Schumacher-Familie. Trotz der Forderung von 15 Millionen Euro kam es jedoch nicht zum Austausch.

Markus F. bestritt zunächst jegliche Tatbeteiligung, wurde jedoch vom Gericht überführt. Die Richterin wies darauf hin, dass er als einziger Zugang zu den privaten Daten der Schumachers hatte. Seine Behauptung, dass Festplatten mit digitalisierten Fotos gestohlen wurden, wurde widerlegt.

Das Gericht sah keine besondere Schwere der Schuld bei Markus F. und Daniel L. Beide müssen neben der Bewährungsstrafe Geldstrafen an gemeinnützige Organisationen zahlen. Daniel L. 1200 Euro und Markus F. 2400 Euro. Die Reue und Geständnisse von T. und L. wirkten sich strafmildernd aus, während ihre Vorstrafen und Bewährungsauflagen zur Tatzeit strafverschärfend waren.

Die Anwälte von Corinna Schumacher, die als Nebenklägerin auftrat, zeigten sich unzufrieden mit dem Strafmaß für Markus F. und kündigten an, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen. Sie betonten, dass die Anklage wegen Beihilfe und nicht Mittäterschaft nicht ihren Erwartungen entsprach, und kündigten eine Berufung an.