Die Gefahren von Knochenbrüchen beim Autofahren: Wichtige Informationen
Ein plötzlicher Knochenbruch kann jeden treffen und die Frage drängt sich auf: Kann man trotzdem sicher Auto fahren? Die Antwort auf diese scheinbar einfache Frage ist nicht so klar, wie es zunächst erscheinen mag. Während es kein explizites Verbot gibt, das das Autofahren mit einem Gipsarm untersagt, gibt es dennoch rechtliche und versicherungstechnische Aspekte, die beachtet werden müssen. Bastian Kunkel, ein renommierter Versicherungsspezialist, wirft Licht auf diese Thematik.
Bastian Kunkel: Experte in Sachen Versicherungen
Bastian Kunkel ist kein Unbekannter in der Versicherungsbranche. Als Betreiber der Marke “Versicherungen mit Kopf” zählt er deutschlandweit zu den führenden unabhängigen Versicherungsvermittlern mit einer großen Anhängerschaft auf YouTube, Instagram und TikTok. Sein fundiertes Fachwissen und seine ausgezeichnete Expertise machen ihn zu einem gefragten Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen.
Die Grauzone des Autofahrens mit Gips
Es mag überraschen, aber es gibt tatsächlich kein Gesetz, das das Autofahren mit einem Gips oder einer Schiene explizit verbietet. Die Verantwortung liegt somit beim Fahrer selbst, der entscheiden muss, ob er in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Doch Vorsicht ist geboten, denn im Falle eines Unfalls können die Konsequenzen schwerwiegend sein.
Die Straßenverkehrsordnung als Leitfaden
Auch wenn es kein spezifisches Verbot gibt, gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, seine Fahrtüchtigkeit sicherzustellen und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Sollte es aufgrund einer eingeschränkten Reaktionsfähigkeit aufgrund eines Gipses zu einem Unfall kommen, kann dies als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. Die rechtlichen Konsequenzen können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig vom Einzelfall.
Körperliche Einschränkungen und ihre Auswirkungen
Gemäß § 315c des Strafgesetzbuches machen sich Personen strafbar, die aufgrund körperlicher Mängel nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen und damit andere gefährden. Ein Gips oder eine Schiene, die die Bewegungsfreiheit beeinträchtigen, können als solche Mängel angesehen werden. Besonders bedenklich sind Brüche am rechten Bein, da die Bedienung der Pedale beeinträchtigt sein kann. Auch ein Gips am linken Arm kann problematisch werden, insbesondere bei plötzlichen Ausweichmanövern, die beide Hände am Lenkrad erfordern.
Versicherungsrisiken nicht unterschätzen
Neben den rechtlichen Konsequenzen drohen auch Schwierigkeiten mit der KFZ-Versicherung. Im Falle eines Unfalls mit einem Gips kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was zu Kürzungen oder der Verweigerung von Leistungen führen kann. Selbst wenn man nicht der Unfallverursacher ist, kann eine Mitschuld geltend gemacht werden, was dazu führen kann, dass die gegnerische Versicherung nicht den gesamten Schaden übernimmt. Es ist also ratsam, die Risiken abzuwägen und gegebenenfalls auf das Autofahren zu verzichten, bis man wieder vollständig gesund ist.
Die richtige Zeit für die Rückkehr ans Steuer
Die Dauer der Fahruntüchtigkeit nach einem Knochenbruch hängt von der Art und Schwere der Verletzung ab. Generelle Zeiträume sind schwer festzulegen, da jeder Heilungsprozess individuell verläuft. Es wird empfohlen, vor der Wiederaufnahme des Autofahrens einen Arzt zu konsultieren, der eine individuelle Einschätzung der Fahrtüchtigkeit geben kann. Dies hilft nicht nur dabei, rechtliche und versicherungstechnische Risiken zu minimieren, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.